Nutzungsbedingungen

Vereine, Schulen und Mieter

INhalt

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die Badeordnung und gelten für die ausserordentliche Nutzung, wie z.B. die Nutzung durch Schulen, Vereine, Vereinsmitglieder oder die Miete durch eine natürliche oder juristische Person (nachfolgend „Nutzer“ genannt) des Schwimmbades Fraubrunnen (nachfolgend „Badi“ genannt).

Berechtigte

Vereine mit sportlichem Fokus, Schulen, natürliche Personen und juristische Person der Gemeinde Fraubrunnen resp. der Dörfer der Gemeinde Fraubrunnen oder Mitglieder des Schwimmbadvereines.

Nutzung durch Schulen

Die Nutzung durch Schulen darf sowohl während wie auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden. Der Badebetrieb bleibt während der Nutzung durch die Schule unverändert. Für die Badegäste ist ein Teil des Beckens durch Absperrung der Bahnen frei zu halten. Der Aufsichtsbereich ist eine Sperrzone und muss für die Arbeit der Aufsicht freigehalten werden. Die Aufsicht der Schüler/innen ist Sache der Betreuungsperson der Schule.

Nutzung durch Vereine

Die Nutzung durch Vereine darf sowohl während wie auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, sofern die Nutzung dem hauptsächlichen Vereinszweck entspricht (sportliche Aktivitäten wie z.B. Schwimmen, Volleyball, Badminton, etc.). Für eine nicht vereinszweckspezifische/sportliche Nutzung ist die Badi zu mieten.

Die Nutzung der Badi durch Vereine im Anschluss an eine vereinsspezifische Aktivität (gemäss obigem Abschnitt) ist in Eigenverantwortung erlaubt (z.B. Grillieren, Nutzen der öffentlich zugänglichen Duschen, Nutzung des Schwimmbeckens).

Die Nutzung der Badi durch HelferInnen vor der Morgenschicht oder in direktem Anschluss an eine Abendschicht ist erlaubt (z.B. Grillieren, Nutzen der öffentlich zugänglichen Duschen, Nutzung des Schwimmbeckens).

Nutzung durch Miete

Die Badi kann ausschliesslich ausserhalb der regulären Öffnungszeiten gemietet werden. Die Vorbereitungen für den geplanten Anlass dürfen den Badebetrieb sowie die Unterhaltsarbeiten nicht behindern oder stören. Der Mieter hat die Badi vor der nächsten regulären Öffnung aufgeräumt und geputzt zu übergeben und zu verlassen.

Abgrenzung

Eine private Nutzung der Badi durch Nutzer oder Schlüsselinhaber ist nicht gestattet.

Vorschriften und Regeln

Die gesamte Anlage darf benutzt werden, wobei folgende Regeln/Vorschriften/Rechte einzuhalten sind:

  • Die geltende Badeordnung ist einzuhalten.
  • Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Die Benutzung des Schwimmer Beckens ist nur bei Tageslicht oder entsprechend installierter Beleuchtung erlaubt.
  • Offene Feuerstellen sind verboten.
  • Zum Aufsichtsraum hat nur der Delegierte des Vereins resp. der Schule oder der unterzeichnende Nutzer Zugang.
  • Drittpersonen haben keinen Zutritt.
  • Der Kiosk darf durch den Nutzer nicht verwendet werden.
  • Drittpersonen haben während der Mietdauer keinen Zutritt zur Badi.
  • Hunde sind in der Badi nicht erlaubt.

Rechte des Nutzers

  • Während der Mietdauer steht die Anlage ausschliesslich dem Nutzer zur Verfügung
  • Die gesamte Anlage darf benutzt werden, wobei die im Kapitel „Vorschriften und Regeln“ einzuhalten sind.
  • Die Badi eigene Grillstelle darf benutzt werden, wobei ein freiwilliges Entgelt für das verwendete Feuerholz entrichtet werden kann.
  • Das Bistromobiliar darf auf der Terrasse benutzt werden.
  • Die Nutzung der Tische und Bänke ist in der Miete inbegriffen.

Pflichten des Nutzers

  • Die Sorgfaltspflicht ist einzuhalten.
  • Die gesamte Anlage ist nach der Nutzung aufzuräumen und zu reinigen. Reinigungsmaterial steht zur Verfügung.
  • Beschädigungen sind unaufgefordert zu melden.
  • Glasbruch und Scherben müssen unbedingt gründlich durch den Nutzer entfernt werden.
  • Für Kehrichtsäcke und deren Abtransport ist der Nutzer verantwortlich.
  • Die Lärmemissionen sind auf einem erträglichen Niveau zu halten. Die allgemeinen Lärmbestimmungen, Ruhezeiten und die Nachtruhe sind einzuhalten.
  • Die für den Anlass notwendigen Bewilligungen (Ausschankgenehmigung, Überzeitbewilligung, etc.) sind unaufgefordert durch den Nutzer einzuholen und obliegen vollständig seiner Verantwortung.
  • Provisorische Elektroinstallationen sind durch einen zertifizierten Elektrofachmann auszuführen und abzusichern.
  • Anweisungen vom technischen Dienst (z.B. Inbetriebnahme Reinigungsroboter Becken) sind gewissenhaft umzusetzen.
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Übergabe / Mietgebühr / Abgabe

  • Die Übergabe und Abgabe erfolgten im Schwimmbad an den Mieter persönlich.

    Die Schlüssel werden nur auf Vorweisen der Quittung oder gegen Barzahlung der Miete übergeben.

    Die Miete beträgt CHF 5.– pro Person ab 16 Jahren, mindestens aber CHF 200.-

    Für allfällige Schäden wird eine entsprechende Rechnung gestellt.

    Bei zusätzlichen Gästen erwarten wir Nachzahlung.

    Findet ein Anlass aus Witterungsgründen nicht statt, wird die Miete zurückerstattet. Es wird jedoch ein Unkostenbeitrag von CHF 50.- abgezogen. Wird er vom Mieter aus anderen Gründen nicht durchgeführt, wird die Miete wie folgt berechnet:

    • Absage bis 10 Tage im Voraus: CHF 50.-
    • Absage bis 5 Tage im Voraus: CHF 100.-
    • Absage weniger als 5 Tage im Voraus: volle Miete.

    Abgabetermin ist am nächsten Tag gemäss Protokoll, bevor der Badebetrieb wieder aufgenommen wird.

Mitgeltende Dokumente

Verantwortlichkeit

Der Nutzer ist verantwortlich, dass diese Auflagen eingehalten werden.

Haftungsausschluss

Für Unfälle während der Mietdauer lehnt der Schwimmbadverein und die Einwohnergemeinde Fraubrunnen jegliche Haftung ab.

Die Verantwortung obliegt vollständig dem Nutzer.

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen behält sich der Schwimmbadverein vor, den Anlass vorzeitig abzubrechen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht rückerstattet und es wird eine Aufwandsgebühr von 150 CHF in Rechnung gestellt.